Objekttürblätter

Schallschutztüren haben in Gebäuden hauptsächlich die Aufgabe den Schallaustritt nach außen – von Büros oder Räumen mit besonderen Anforderungen an die Vertraulichkeit – zu verhindern, aber auch die Schallübertragung in ein Gebäudeteil hinein zu unterbinden – z.B. Wohnungseingangstüren. Das Türelement ist hier ein Baustein des Schallschutzes – neben Boden, Wand und Decke. Üblicherweise wird der Schallschutz für das geprüfte und begehbare Element, der im Prüflabor ermittelt wird und um 5 dB höher als der am Bau zu erfüllende Wert liegt, als Schallschutz Rw,P in dB angegeben.